Zahlungsverzug
Bei Schuldverhältnissen, die zu wiederkehrenden Zahlungen an bestimmten Kalendertagen verpflichten (Mietverträge), tritt der Verzug bereits ein, wenn die Zahlung zu einem dieser Termine nicht erfolgt. Ab Verzug entstehen Verzugszinsen in Höhe von nunmehr 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB. Auch darüber hinausgehender Verzugsschaden (Mahngebühr, Anwaltskosten, etc.) gehen dann zu Lasten des säumigen Schuldners.