Nebenkosten (mietrechtliche)
Eine gesetzliche Definition des Begriffs Nebenkosten besteht nicht. In der Mietrechtsliteratur werden vor allem zu den Nebenkosten gerechnet
- die Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung,
- Vergütungen etwa für die Überlassung einer Gartennutzung oder eines Stellplatzes,
- Zuschläge (Untermietzuschläge, Zuschläge für teilgewerbliche Nutzung von Wohnräumen)
Werden im Zusammenhang mit Mietverträgen für die Mieter Leistungen der persönlichen Versorgung und Betreuung erbracht, sollten hierüber eigene Vergütungsvereinbarungen getroffen werden.