20.01.2011
Gendziorra: "Soziales Mietrecht hindert keine Investitionen!"

Mieterbund-Geschäftsführerin plädiert für faire Kostenteilung zwischen Mieter und Vermieter - "Klimaschutz geht alle an!"

Elisabeth Gendziorra (quickelsfoto)

Elisabeth Gendziorra

Zum 19. Male seit 1993 konnte der Geschäftsführer der Hertener Immobiliengruppe SCHETTLER, Rolf Schettler, am 19. Januar 80 Gäste aus Politik Wirtschaft und Verbänden zum traditionellen Neujahrsempfang im CIRKEL begrüßen. Obwohl die Immobilienbrache insgesamt 2010 einen weiteren Minusrekord hinsichtlich der Bauantrags- und Fertigstellungszahlen vermelden musste, ist das letzte Jahr für SCHETTLER zufriedenstellend gelaufen. Ein wohnungswirtschaftliches Umsatzplus von 2,9%, eine Reduktion der Leerstandsausfälle um 15 % und eine spürbare Verminderung des Zinsaufwandes um 4,9 % waren Anlass für zufriedene Gesichter.

Schettler berichtete darüber, dass im Dezember ein Kontrakt mit den Hertener Stadtwerken abgeschlossen werden konnte, die nunmehr für alle Objekte, auch außerhalb Hertens, einheitlich die Gas- und Stromlieferung vornehmen. Und dabei noch Kosteneinsparungen von über 10 T€ mitbringen, die 1:1 den Mietern über verminderte Heizkosten zugutekommen. 

Das war ein idealer Anknüpfungspunkt für die Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes NRW, Rechtsanwältin Elisabeth Gendziorra aus Düsseldorf, die als Ehrengast und Referentin des Abends geladen war. "Klimaschutz durch Gebäudeoptimierung - wer zahlt die Zeche?" lautete ihr Thema. Frau Gendziorra stellte noch einmal die gewaltige Dimension dar, in der Energie für die Erwärmung von Häusern und Wohnungen verbraucht wird. Deren energetische Optimierung ist erklärtes Ziel aller Beteiligten und aller Gesellschaftsgruppen. Sanierung kostet Geld - das ist auch allen klar. Idealerweise wird durch die Wärmedämmung so viel eingespart, dass die verringerten Heizkosten ausreichen, um die infolge der Modernisierungsinvestitionen anstehenden Mieterhöhungen auszugleichen "Warmmieten-Neutralität" wird dieses Prinzip in der Politik gerne genannt. Doch grau ist alle Theorie: in fast keinem Fall gelingt diese Kongruenz. Fast immer übersteigen die Mieterhöhungen die Heizkostenersparnisse deutlich. Daher hat der Mieterbund bereits angeregt, Mieterhöhungen für energetische Modernisierungen auf den Betrag der Heizkostenersparnis zu begrenzen; ein Vorschlag, der auf Vermieterseite naturgemäß nicht auf Begeisterung stieß.

Die Anwendung der klassischen "11%-Regelung" (11% der aufgewendeten Kosten können als jährliche Mieterhöhung auf die Miete aufgeschlagen werden) stößt oft an ihre Grenzen, wenn die Marktmiete keine erhöhte Miete zulässt. Im Übrigen kritisierte Gendziorra, dass der Mieter mit dieser Regelung letztlich den deutlich höheren Anteil der Kosten trägt, da die insoweit erhöhte Miete nach Amortisation der Kosten nicht wieder reduziert werden muss.

Auch die Mietrechtsreform war Gegenstand der Diskussion: soll der Mieter weiterhin berechtigt sein, die Miete zu mindern, während eine Sanierungsmaßnahme in seiner Wohnung durchgeführt wird? Der Mieterbund fordert dies mit Nachdruck, stellt aber gleichzeitig fest, dass dieses Thema in der täglichen Beratungspraxis der Mietervereine keine besondere Rolle spielt. Ob der strenge gesetzliche Mieterschutz sich nicht inzwischen zum größten Investitionshemmnis entwickelt habe, wollte einer der Gäste wissen. Nein, lautete die klare Botschaft der Mieterbund-Geschäftsführerin: "Soziales Mietrecht hat noch nie Investitionen behindert!"

"Ambitionierte Klimaziele erfordern ambitionierte Förderung", meinte Rechtsanwältin Elisabeth Gendziorra. Stattdessen ziehe sich der Staat direkt und indirekt aus der Modernisierungsförderung zurück, sowohl über seine Förderbank KfW als auch in der direkten Bereitstellung öffentlicher Mittel. Gelder der EU aus Brüssel werden in Deutschland für Energie-Einsparmaßnahmen nicht abgerufen, kritisierte Frau Gendziorra. Ohne öffentliche Gelder wird ein nennenswerter Mengeneffekt bei der energetischen Optimierung gerade der problematischen Gebäude aus den 50er, 60er und 70er Jahre nicht gelingen, prognostizierte die Referentin. Wer aber den Mieter nicht überfordern und den Vermieter zu Investitionen anreizen will, muss steuerliche Anreize und Fördergelder anbieten, schloss die Mieter-Anwältin.