09.02.2011
BSI: Mietnomadentum ist vermeidbar
Sondergutachten des Bau- und Justizministeriums zu Mietbetrug - BFW: "Mietrechtliche Koordinierung von Klimaschutz-Modernisierung wichtiger!"
„Mit dem Gutachten, das dem Phänomen des Mietnomadentums auf den Grund geht, haben das Bundesbau- und das Bundesjustizministerium einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der bisweilen von den Medien aufgeheizten Diskussion um Einmietbetrug geleistet. Dieser Vorstoß wird von der Immobilienwirtschaft begrüßt“, erklärte Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des Immobilienverbandes IVD anlässlich der Vorstellung des Sondergutachtens „Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau – Mietausfälle durch sog. Mietnomaden“ am 7. Februar im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Insbesondere der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) stellt klar: es darf dabei jedoch nicht vergessen, dass es in Sachen Mietrecht weit dringlichere Reformaufgaben gebe als die Bekämpfung von Einmietbetrug. Dazu zähle insbesondere, das Mietrecht mit dem Energiekonzept der Bundesregierung in Einklang zu bringen und im Zuge dessen die bestehenden mietrechtlichen Hürden für energetische Sanierungen zu senken.
Als eines der wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens, das von der Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld erstellt wurde, bezeichnete der BSI-Vorsitzende die Erkenntnis, dass private Gelegenheitsvermieter im Vergleich zu professionellen Vermietern deutlich stärker von so genannten Mietnomaden betroffen sind. Das zeige, „dass bei Vermietung durch professionelle Immobilienvermieter, Wohnungsunternehmen und Dienstleister der Immobilienwirtschaft kaum Fälle von Einmietbetrug vorkommen, weil von diesen professionell Informationen über die potenziellen Mieter eingeholt werden.“
Dennoch dürften die Einzelfälle nicht verharmlost werden. Für die Betroffenen – in der Regel private Vermieter – sei Einmietbetrug ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentum. „Nachdem das Gutachten gezeigt hat, dass der Schlüssel zur Vermeidung von Einmietbetrug zielgerichtete Erkundigungen über einen Mietinteressenten sind, fordert die BSI eine gesetzliche Klarstellung, dass die Möglichkeit zu Bonitätsauskünften über potenzielle Mieter nicht praxisfern datenschutzrechtlich eingeschränkt werden“, so Kießling abschließend.