29.06.2011
NRW-Landesregierung will neue Zweckentfremdungsregelungen

Anhörung im NRW-Landtag - Schettler: "Hoch-bürokratischer Aufwand für kontraproduktive Instrumente!" - mehr Kooperation statt Konfrontation

Rolf Schettler, Stv. Vorsitzender des BFW-NRW kritisiert "bürokratische und kontraproduktive Elemente" in neuen WFNG.

Rolf Schettler, Stv. Vorsitzender des BFW-NRW kritisiert "bürokratische und kontraproduktive Elemente" in neuen WFNG.

Im Rahmen der Änderung des WohnraumFörderungs- und NutzungsGesetzes (WFNG) plant die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die Wiedereinführung der von der CDU-/FDP-geführten Regierung abgeschafften Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum und zu kommunalen Mieterbenennungsrechten. Hierüber hatte der federführende Landtagsausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr am 28. Juni zu einer Expertenanhörung nach Düsseldorf geladen.

Die freie Wohnungswirtschaft wurde dabei vom Stellvertretenden Landesvorsitzenden des BFW-NRW Rolf Schettler (Herten) vertreten, dessen Wohnungsunternehmen über einen größeren Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen verfügt und daher über Erfahrungen im Umgang mit den geplanten gesetzlichen Instrumentarien verfügt. Schettler rügte den vorliegenden Gesetzentwurf als viel zu bürokratisch und im Ergebnis kontraproduktiv. "Die Zweckentfremdung von frei finanziertem Wohnraum etwa durch Umnutzung in Büroflächen ist überhaupt kein praktisches Problem! Es fehlt an Nachfrage!" Die Wohnungsmärkte sind in weiten Teilen des Landes ausgeglichen. Im Einzelfall könnte eine solche Umnutzung im Rahmen von Revitalisierungsprojekten zur Auflockerung leerstehender Wohnungsbestände sogar sinnvoll und wünschenswert sein. Stattdessen, so bekundete auch der Präsident der Architektenkammer NRW, Dipl.-Ing. Hartmut Miksch, käme es viel häufiger vor, dass leerstehende Büros nachträglich in Wohnungen umgebaut würden als anders herum. "Keine Gemeinde", so Schettler, "hat die Zweckentfremdungsverordnung vermisst!" Im übrigen seien im Gesetzentwurf so viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die eine rechtsstaatlich einwandfreie Anwendung verhinderten.

Auch die geplante Wiedereinführung von Mieterbenennungsrechten im öffentlich geförderten Wohnungsbau, kritisierte Schettler heftig. Sie erschwere eine sozial ausgewogene Wohnungsbelegung und schaffe ebenfalls neuen bürokratischen Aufwand, sowohl bei den Kommunen als auch bei den Vermietern. Im Übrigen gäbe es sehr gute Beispiele erfolgreicher Kooperationen von Wohnungsunternehmen und Kommunen, in denen die Unterbringung von Wohnungsnotfällen sehr pragmatisch gelöst wird. "Kooperation statt ordnungsrechtlichem Holzhammer ist gefragt", stellte Schettler fest. Stadtentwicklungspolitische Probleme seien besser mit als gegen die Wohnungswirtschaft zu lösen.